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Wie lange darf man den TÜV überziehen?

In Deutschland muss man als Fahrzeughalter mit seinem PKW oder Motorrad alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Wer als Halter dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, muss bei einer Kontrolle durch die Polizei mit einer Strafe rechnen. Je länger die Hauptuntersuchung bereits abgelaufen ist, desto drastischer sind die drohenden Konsequenzen.

Darum müssen Fahrzeughalter zum TÜV

Seit dem 1. Dezember 1951 müssen deutsche Fahrzeughalter mit ihren Kraftfahrzeugen regelmäßig zur Hauptuntersuchung. Diese soll sicherstellen, dass nur verkehrstüchtige Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, so dass die Verkehrssicherheit stets gewährleistet ist. In letzter Konsequenz sorgt der Gesetzgeber über die Hauptuntersuchung also für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Im Volksmund wird die Hauptuntersuchung oftmals auch fälschlicherweise einfach als TÜV bezeichnet. Dies ist insofern falsch, als dass die Abkürzung TÜV für Technischer Überwachungsverein steht. Der TÜV ist eigentlich also lediglich ein Zusammenschluss von Organisationen bzw. Firmen, die unter anderem die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung bei Kraftfahrzeugen durchführen.

Besonders erwähnenswert ist, dass es sich beim TÜV nicht um staatliche Institutionen handelt. Die Prüforganisationen werden lediglich vom Staat zur Durchführung der Hauptuntersuchung akkreditiert.

Das droht wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist

Grundsätzlich gilt, dass die Hauptuntersuchung eigentlich nicht überzogen werden darf. Weil es allerdings doch schneller als man denkt mal passieren kann, dass man nicht bemerkt hat, dass die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, ist der Gesetzgeber auch nach der am 1. Juli 2012 inkraftgetretenen Neuregelung bei minimalen Überschreitungen relativ gnädig.

Wer als Halter eines PKWs, Motorrads oder leichten Anhängers mit abgelaufener Hauptuntersuchung von der Polizei kontrolliert wird, dem droht in den ersten 2 Monaten nicht einmal ein Bußgeld.

Erst wenn die Hauptuntersuchung bereits seit über 2 Monaten abgelaufen ist, werden zunächst 15 Euro fällig.

Wer bereits 4 Monate über dem Termin drüber ist, muss bis zum 8. Monat mit einem Bußgeld von 25 Euro rechnen.

Ab dem 8. Monat wird es dann allerdings ziemlich happig. 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg sind hier bei einer Kontrolle durch die Polizei fällig.

Der Übersicht halber hier noch einmal in Tabellenform:

Hauptuntersuchung überschritten Bußgeld Punkte
bis 2 Monate 0 Euro 0 Punkte
2 – 4 Monate 15 Euro 0 Punkte
4 – 8 Monate 25 Euro 0 Punkte
über 8 Monate 60 Euro 1 Punkt

Seit dem 1. Juli 2012 ist zudem bundesweit einheitlich geregelt, dass die nächste Hauptuntersuchung stets 24 Monate nach der letzten fällig ist. Entgegen der alten Regelung erfolgt nun auch keine Rückdatierung der Plakette mehr, wenn der Termin für die Hauptuntersuchung überschritten wurde.

Im Gegenzug dafür wurde allerdings die Pflicht für eine erweiterte Hauptuntersuchung zu 20 % höheren Gebühren für den Fall, dass die Hauptuntersuchung bereits seit mehr als 2 Monaten abgelaufen ist, eingeführt. Über diese „Strafgebühr“ will der Gesetzgeber einen Missbrauch der 24-Monate-Regel unterbinden.

Ebenfalls wichtig ist letztendlich auch noch zu wissen, dass nur die Polizei oder entsprechende Ordnungsbehördern Bußgelder oder ähnliches verhängen dürfen. Der Sachverständige, der TÜV oder die DEKRA zeigen niemanden an und dürfen selbst auch keine Bußgelder kassieren.

Wer seinen Termin für die Hauptuntersuchung überschritten hat und von der Polizei nicht kontrolliert wurde, hat also rein gar nichts zu befürchten. Deshalb lohnt es sich dann erst recht, die Hauptuntersuchung schnellstmöglich nachholen zu lassen, bevor man doch noch in den Bußgeldbereich rutscht und in einer Polizeikontrolle landet.

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